EU und EWR
Dein Führerschein gilt hier weiter.
Solange er gültig ist, darfst Du damit in Deutschland fahren. Eine Umschreibung ist erst nötig, wenn er abläuft oder Du sie freiwillig möchtest. Eine neue Prüfung fällt nicht an.
Wer im Ausland schon einen Führerschein gemacht hat, muss hier meist nicht von vorn beginnen. Was für Dich gilt, hängt vom Ausstellungsland ab.
EU und EWR
Solange er gültig ist, darfst Du damit in Deutschland fahren. Eine Umschreibung ist erst nötig, wenn er abläuft oder Du sie freiwillig möchtest. Eine neue Prüfung fällt nicht an.
Länder mit Abkommen
Für eine Reihe von Staaten gibt es Sonderregelungen. Je nach Land entfällt die Prüfung ganz oder es bleibt nur die praktische. Welche Regel für Dich gilt, klären wir mit Dir und der Behörde.
Alle übrigen Länder
Du musst beide Prüfungen ablegen, eine vorgeschriebene Anzahl an Fahrstunden gibt es jedoch nicht. Wir bereiten Dich gezielt auf die praktische Prüfung vor und begleiten Dich so lange, bis Du prüfungsreif bist. Das macht die Umschreibung deutlich günstiger als eine Ausbildung von null.
Wichtig: Nach der Anmeldung in Deutschland darfst Du in der Regel sechs Monate mit Deinem ausländischen Führerschein fahren. Danach nicht mehr. Kümmere Dich früh darum, die Bearbeitung bei der Behörde dauert.
Welche Regel für Deinen Führerschein gilt, hängt vom Ausstellungsland und Deinem Anmeldedatum ab. Bring Deinen Führerschein und Deine Meldebescheinigung mit ins Büro, dann sagen wir Dir, was auf Dich zukommt und was es kostet.
Komm vorbei. Wir schauen uns Deinen Fall an.
Beratung auf Deutsch, Türkisch oder Englisch, ganz wie es Dir leichter fällt.

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